Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tube Mill Control GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Tube Mill Control GmbH mit Sitz in Halle (Saale), Deutschland („Anbieter“) und ihren Kunden („Kunde“). Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind insbesondere die Lieferung und der Verkauf von Hardwaresystemen, die Überlassung von Software, einschließlich Embedded-Software, Inbetriebnahmen, Schulungen, Wartungen, Reparaturen und Serviceleistungen.
Eine Garantie für bestimmte Produktions- oder Qualitätsergebnisse wird nicht übernommen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3. Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger Zölle, Abgaben, Reisekosten und Spesen. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Abweichende schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang.
Der Anbieter ist berechtigt, Vorkasse, Teilzahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.
5. Lieferung, Gefahrübergang, Versand
Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Die Gefahr geht bei Lieferung ab Werk (EXW Incoterms® 2020) auf den Kunden über. Versand, Transport und Versicherung erfolgen auf Risiko und Kosten des Kunden.
6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Anbieters. Der Kunde darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
7. Software und Nutzungsrechte
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software. Das Nutzungsrecht ist auf den vertraglich vereinbarten Zweck und Einsatzort beschränkt.
Reverse Engineering, Dekompilierung oder Vervielfältigung sind untersagt, soweit gesetzlich zulässig. Quellcode wird nicht geschuldet.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass alle technischen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen erfüllt sind. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
9. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Der Anbieter leistet nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Keine Gewährleistung besteht bei unsachgemäßer Nutzung, Änderungen durch den Kunden, Verschleißteilen und Software-Updates Dritter.
10. Haftung
Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung ist insgesamt auf den Auftragswert begrenzt. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11. Service, Reparatur und Einsendung
Serviceleistungen erfolgen nach Aufwand, sofern nicht anders vereinbart. Einsendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Kunden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Anbieters über.
12. Exportkontrolle
Der Kunde ist für die Einhaltung aller Export-, Zoll- und Importvorschriften verantwortlich.
13. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlichen Informationen.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist Halle (Saale).
15. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Abweichende schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor den einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.